Steuern


Immer mehr Wohnungen finden den zweiten Eigentümer. Häufig sind die Verkäufer alt oder wollen eine größere Wohnung kaufen.

Es herrscht weitgehend Unklarheit über die beim Verkauf anfallenden Kosten. Ich habe aus  einschlägigen Veröffentlichungen die Daten entnommen. Für deren Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. Sie sollten diese Angaben als eine erste Information ansehen. Bei den stattlichen Summen, die beim Grundstücksgeschäft bewegt werden, lohnt sich die Konsultation eines Steuerfachmannes immer.

Kostenart Käufer Verkäufer
Notarkosten
1% des beurk. Kaufpreises  
X X  
Grundbuchkosten
0,5 % des beurkundeten Kaufpreises
X X  
Grunderwerbsteuer
6 % des beurkundeten Kaufpreises
X   
Steuer auf Erhöhung Grundstückswert/Plusvalìa
örtl. verschiedener Satz auf Zuwachs des Katasterwertes (Grundstückswert) seit Erwerb
   X  
Vermögenszuwachststeuer
35 % auf  Wertzuwachs seit Erwerb, wenn dieser nach 1986 war. Vom Kaufpreis werden 5 % zur Sicherstellung dieser Steuer, die durch Steuererklärung deklariert werden muss, einbehalten. Wichtig für Käufer: Wird dieser Einbehalt nicht gemacht, haftet die Immobilie und damit der Erwerber für diese Steuer.
X


Wer Vermögen oder Einkünfte in dem Land hat, in dem nicht sein ständiger Aufenthalt ist, kann sich im Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen kundig machen, in welchem Land seine Einkünfte besteuert werden.
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